
Am 1. Juli 2026 hat Christian Hochgrebe das Amt des Vorsitzenden des Verwaltungsrats bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen und damit die Leitung eines zentralen Organs der deutschen Glücksspielaufsicht angetreten. Diese personelle Veränderung fällt in eine Phase, in der die Behörde die Vorbereitungen für die erste umfassende gesetzliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 abschließt, deren Bericht bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen muss. Beobachter der Branche verfolgen diesen Wechsel genau, weil er mit der Prüfung zentraler Regelungsbereiche zusammenfällt.
Die Evaluierung des GlüStV 2021 soll die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen in mehreren Kernbereichen untersuchen und dabei Daten zu Spielerschutz, Kanalisierung der Nachfrage in den regulierten Markt, illegalem Glücksspiel, Werberichtlinien, Einzahlungslimits sowie zugehörigen Vollzugsfragen zusammenführen. Hochgrebe bringt Erfahrung aus vorherigen Positionen in der Verwaltung mit, die ihn für die Koordination dieser Überprüfung qualifiziert. Die Behörde selbst hat bereits angekündigt, dass externe Gutachten und statistische Auswertungen in den Prozess einfließen werden.
Die gesetzliche Frist für den Evaluierungsbericht verlangt von der GGL eine systematische Bestandsaufnahme bis Ende 2026. In diesem Zeitraum werden bestehende Regelungen auf ihre praktische Umsetzung hin geprüft, während parallel laufende Vollzugsmaßnahmen weiterhin aufrecht erhalten bleiben. Hochgrebe hat in seiner neuen Funktion die Aufgabe, die internen Ressourcen der Behörde auf diese Aufgabe auszurichten und die Zusammenarbeit mit den Bundesländern zu koordinieren. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für mögliche Anpassungen des Vertrags dienen, ohne dass bereits konkrete Änderungsvorschläge formuliert sind.
Statistische Erhebungen, die in die Evaluierung einfließen, umfassen unter anderem Daten zu registrierten Spielkonten, Sperrlisten und Werbeausgaben der Lizenznehmer. Diese Zahlen werden mit Meldungen über illegale Angebote abgeglichen, um ein Gesamtbild der Marktentwicklung zu erhalten. Die GGL stützt sich dabei auf Meldepflichten der Anbieter sowie auf eigene Kontrollverfahren, die kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Zu den zentralen Untersuchungsgegenständen zählen der Spielerschutz, die Wirksamkeit von Einzahlungslimits und die Einhaltung von Werbevorgaben. Die Prüfung soll auch klären, inwieweit es gelungen ist, Nachfrage in das regulierte Segment zu lenken und illegale Angebote zurückzudrängen. Experten der Behörde arbeiten hierbei mit wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen, die bereits Vorstudien zu diesen Themen erstellt haben. Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten werden in den offiziellen Bericht integriert, der dem Bundesrat und den Landtagen vorgelegt wird.
Ein weiterer Prüfpunkt betrifft die Durchsetzung bestehender Verbote und Sanktionsmöglichkeiten. Hierzu zählen Bußgeldverfahren gegen Werbeträger sowie Maßnahmen gegen nicht lizenzierte Plattformen. Die GGL hat in den vergangenen Monaten bereits mehrere Verfahren abgeschlossen, deren Auswertung ebenfalls in die Evaluierung einfließt. Die Koordination dieser unterschiedlichen Datensätze liegt nun in der Verantwortung des neuen Verwaltungsratsvorsitzenden.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat angekündigt, dass der Evaluierungsprozess transparent gestaltet wird. Dazu gehören regelmäßige Statusberichte und die Einbindung von Verbänden der Glücksspielwirtschaft sowie von Verbraucherschutzorganisationen. Hochgrebe wird diese Dialogformate leiten und sicherstellen, dass alle relevanten Stellungnahmen fristgerecht berücksichtigt werden können. Die Frist bis Dezember 2026 lässt dabei ausreichend Raum für ergänzende Untersuchungen und Nachbesserungen.
Mit der Übernahme des Vorsitzes durch Hochgrebe verändert sich auch die interne Struktur der Entscheidungsprozesse innerhalb des Verwaltungsrats. Die Behörde muss in den kommenden Monaten zusätzliche Kapazitäten für die Evaluierung aufbauen, während der laufende Vollzug der Lizenzvergabe und der Überwachung weiterhin Priorität behält. Mitarbeiter der GGL berichten von einer erhöhten Arbeitsbelastung, die durch die parallele Bearbeitung beider Aufgabenfelder entsteht. Die Bundesländer haben bereits zusätzliche finanzielle Mittel für diese Phase bereitgestellt.
Die Evaluierung wird auch Auswirkungen auf die zukünftige Ausrichtung der Werbeaufsicht und der technischen Standards für Spielsysteme haben. Hierzu gehören Prüfungen, ob bestehende Limits und Sperrmechanismen ausreichend wirksam sind. Die GGL plant, die gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Weiterentwicklung ihrer Prüfverfahren einfließen zu lassen. Hochgrebe hat bereits erste Gespräche mit den Landesvertretern geführt, um die notwendigen Abstimmungsprozesse zu beschleunigen.
Der Abschlussbericht soll bis zum 31. Dezember 2026 fertiggestellt und den gesetzgebenden Organen übermittelt werden. Er wird eine Bewertung der bisherigen Umsetzung des GlüStV 2021 enthalten und gegebenenfalls Empfehlungen für Nachbesserungen formulieren. Die GGL hat zugesichert, dass alle verwendeten Datenquellen und Methoden im Bericht transparent dargestellt werden. Hochgrebe wird den Bericht persönlich vorstellen und für Rückfragen der Abgeordneten zur Verfügung stehen.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die personelle und inhaltliche Neuausrichtung auf die Arbeit der Behörde auswirkt. Die Evaluierung bleibt das zentrale Projekt der GGL bis zum Jahresende 2026 und bestimmt damit maßgeblich die Agenda der nächsten Monate.
Die Übernahme des Vorsitzes durch Christian Hochgrebe markiert den Beginn einer intensiven Vorbereitungsphase für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Die GGL konzentriert ihre Ressourcen auf die fristgerechte Erstellung des Berichts, der bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen muss. Alle beteiligten Stellen arbeiten daran, die erforderlichen Daten und Analysen zusammenzuführen, um eine fundierte Grundlage für künftige Entscheidungen zu schaffen.